Die Kirchgemeindeversammlung vom 21. 11. 2024 wurde im ordentlichen Verfahren abgehalten und alle Traktanden angenommen. Alle Traktanden unterstehen dem fakultativen Referendum, welches ab dem 21. 11.2024 in schriftlicher Form begründet und innert 30 Tagen an die Kirchenpflege eingegeben muss.
Die Kirchenpflege